Für den M-Zug qualifiziert man sich durch den Notenschnitt im Zwischen- oder Jahreszeugnis oder durch eine Aufnahmeprüfung.

  • Für Rückkehrer aus der Realschule und Gymnasium (v. a. Jgst. 8/9) gilt: Aufnahme in die M-Klasse erfolgt nicht während des Schuljahres, sondern im Folgejahr gemäß den Vorrückungsbestimmungen.

  • Für jeden Schüler*in kann der richtige Weg gefunden werden
  • Rechtzeitiges Informieren ist besonders wichtig!
  • Unsere Beratungslehrer Ihnen zur Verfügung

Bitte beachten Sie: RÜCKTRITT MÖGLICH

Eine zeitgerechte, individuelle Beratung ist besonders für Schüler*innen aus weiterführenden Schulen notwendig. Auch Unterbrechungen verbauen keine schulische Laufbahn!

Von den Schülerinnen und Schüler der M- Klassen werden höhere Anforderungen erwartet. 

  • Höheres Arbeitstempo
  • Zielgerichtete Arbeitshaltung
  • Erweiterung um zusätzliche Themen und Lernbereiche
  • Methodenvielfalt zur schnelleren Beherrschung der Lerninhalte
  • Erzielung einer geringeren Fehlerhäufigkeit
  • Höherer Grad an Selbstständigkeit und Eigeninitiative
  • Höhere Ansprüche an die häusliche Vorbereitung bezüglich der Hausaufgaben und der Vor- und Nachbereitung des Unterrichts

Vorrückungsbestimmungen gem. KMS vom 13.10.1999

Auf Antrag der Erziehungsberechtigten, wenn das Zwischenzeugnis der Jahrgangsstufe 6 eine Durchschnittsnote von mindestens 2,66 aus den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch erreicht haben. Diese Durchschnittsnote kann auch im Jahreszeugnis oder durch eine Aufnahmeprüfung erreicht werden.

Aufnahmeprüfung: Termin Ende der Sommerferien

  • Teilnahme an der aufnehmenden Mittelschule
  • im Landkreis an allen Mittelschulen gleich: Aufgaben, Arbeitszeit, Bewertung
  • Aufnahmeprüfung in den Fächern: Deutsch, Mathe, Englisch
    • nur in den Fächern, in denen eine Notenverbesserung möglich ist
    • nur wenn die Durchschnittsnote 2,66 erreicht werden kann
    • keine Notenverschlechterung möglich
    • Eltern entscheiden, an welchen Fächern der Schüler*in teilnimmt
    • Berechnung: Note Jahreszeugnis + Note Aufnahmeprüfung/ 2 = Gesamtnote (bei 0,5 wird abgerundet); Summe der Gesamtnoten/ 3 = Durchschnittsnote

Beispiel zur Berechnung:

Beispiel hier: Mit Aufnahmeprüfung aufgenommen!

Auf Antrag der Erziehungsberechtigten, wenn das Zwischenzeugnis der Jahrgangsstufe 7 eine Durchschnittsnote von mindestens 2,33 aus den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch erreicht haben. Diese Durchschnittsnote kann auch im Jahreszeugnis oder durch eine Aufnahmeprüfung erreicht werden.

Aufnahmeprüfung: Termin Ende der Sommerferien

  • Teilnahme an der aufnehmenden Mittelschule
  • im Landkreis an allen Mittelschulen gleich: Aufgaben, Arbeitszeit, Bewertung
  • Aufnahmeprüfung in den Fächern: Deutsch, Mathe, Englisch
    • nur in den Fächern, in denen eine Notenverbesserung möglich ist
    • nur wenn die Durchschnittsnote 2,33 erreicht werden kann
    • keine Notenverschlechterung möglich
    • Eltern entscheiden, an welchen Fächern der Schüler*in teilnimmt
    • Berechnung: Note Jahreszeugnis + Note Aufnahmeprüfung/ 2 = Gesamtnote (bei 0,5 wird abgerundet); Summe der Gesamtnoten/ 3 = Durchschnittsnote

Beispiel zur Berechnung:

Beispiel hier: Mit Aufnahmeprüfung aufgenommen!

In die Jahrgangsstufe 10 werden Schülerinnen und Schüler aufgenommen, die den qualifizierenden Hauptschulabschluss erreicht und in den Fächern Deutsch Mathe und Englisch eine Gesamtbewertung von mindestens 2,33 oder besser erzielt haben oder diese Gesamtbewertung durch eine Aufnahmeprüfung erreichen.

Anmeldung: nach Erhalt des Quali-Zeugnisses

Aufnahmeprüfung: Ende Juli

  • Teilnahme an der aufnehmenden Mittelschule
  • im Landkreis an allen Mittelschulen gleich: Aufgaben, Arbeitszeit, Bewertung
  • Aufnahmeprüfung in den Fächern: Deutsch, Mathe, Englisch
    • nur in den Fächern, in denen eine Notenverbesserung möglich ist
    • nur wenn die Durchschnittsnote 2,33 erreicht werden kann
    • keine Notenverschlechterung möglich
    • Eltern entscheiden, an welchen Fächern der Schüler*in teilnimmt
    • Berechnung: Note Jahreszeugnis + Note Aufnahmeprüfung/ 2 = Gesamtnote (bei 0,5 wird abgerundet); Summe der Gesamtnoten/ 3 = Durchschnittsnote

Beispiel zur Berechnung:

Beispiel hier: Mit Aufnahmeprüfung aufgenommen!

Mit dem erfolgreichen Bestehen des M-Zuges ist ein gleichwertiger mittlerer Bildungsabschluss erreicht.

Am Ende der 10. Klasse legen die Schülerinnen und Schüler in den Fächern Deutsch, Mathematik, Englisch und im gewählten BoZ-Fach (Ernährung und Soziales, Wirtschaft und Kommunikation oder Technik) eine Prüfung (schriftlich, mündlich und praktisch) ab.

Der mittlere Bildungsabschluss an der Mittelschule ist bestanden, wenn die Prüfungsnote nicht schlechter als 4,0 beträgt und wenn nicht mehr als eine Note 5 in einem Abschlussfach erreicht wurde.

In die Prüfungsnote fließen die Ergebnisse der schriftlichen, mündlichen und praktischen Prüfungen und die Jahresfortgangsnoten aller Fächer mit ein.

Hier können Sie die Information herunterladen