Für den M-Zug qualifiziert man sich durch den Notenschnitt im Zwischen- oder Jahreszeugnis oder durch eine Aufnahmeprüfung.
Bitte beachten Sie: RÜCKTRITT MÖGLICH
Eine zeitgerechte, individuelle Beratung ist besonders für Schüler*innen aus weiterführenden Schulen notwendig. Auch Unterbrechungen verbauen keine schulische Laufbahn!
Von den Schülerinnen und Schüler der M- Klassen werden höhere Anforderungen erwartet.
Vorrückungsbestimmungen gem. KMS vom 13.10.1999
Auf Antrag der Erziehungsberechtigten, wenn das Zwischenzeugnis der Jahrgangsstufe 6 eine Durchschnittsnote von mindestens 2,66 aus den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch erreicht haben. Diese Durchschnittsnote kann auch im Jahreszeugnis oder durch eine Aufnahmeprüfung erreicht werden.
Aufnahmeprüfung: Termin Ende der Sommerferien
Beispiel zur Berechnung:
Beispiel hier: Mit Aufnahmeprüfung aufgenommen!
Auf Antrag der Erziehungsberechtigten, wenn das Zwischenzeugnis der Jahrgangsstufe 7 eine Durchschnittsnote von mindestens 2,33 aus den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch erreicht haben. Diese Durchschnittsnote kann auch im Jahreszeugnis oder durch eine Aufnahmeprüfung erreicht werden.
Aufnahmeprüfung: Termin Ende der Sommerferien
Beispiel zur Berechnung:
Beispiel hier: Mit Aufnahmeprüfung aufgenommen!
In die Jahrgangsstufe 10 werden Schülerinnen und Schüler aufgenommen, die den qualifizierenden Hauptschulabschluss erreicht und in den Fächern Deutsch Mathe und Englisch eine Gesamtbewertung von mindestens 2,33 oder besser erzielt haben oder diese Gesamtbewertung durch eine Aufnahmeprüfung erreichen.
Anmeldung: nach Erhalt des Quali-Zeugnisses
Aufnahmeprüfung: Ende Juli
Beispiel zur Berechnung:
Beispiel hier: Mit Aufnahmeprüfung aufgenommen!
Mit dem erfolgreichen Bestehen des M-Zuges ist ein gleichwertiger mittlerer Bildungsabschluss erreicht.
Am Ende der 10. Klasse legen die Schülerinnen und Schüler in den Fächern Deutsch, Mathematik, Englisch und im gewählten BoZ-Fach (Ernährung und Soziales, Wirtschaft und Kommunikation oder Technik) eine Prüfung (schriftlich, mündlich und praktisch) ab.
Der mittlere Bildungsabschluss an der Mittelschule ist bestanden, wenn die Prüfungsnote nicht schlechter als 4,0 beträgt und wenn nicht mehr als eine Note 5 in einem Abschlussfach erreicht wurde.
In die Prüfungsnote fließen die Ergebnisse der schriftlichen, mündlichen und praktischen Prüfungen und die Jahresfortgangsnoten aller Fächer mit ein.
Hier können Sie die Information herunterladen